Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: April 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB”) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der North Distribution GmbH (nachfolgend „Verkäufer”) und ihren Kunden (nachfolgend „Käufer”). Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

(2) Der Verkauf erfolgt ausschließlich an gewerbliche Kunden mit gültiger Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) über B2B-Plattformen, die Webseite des Verkäufers sowie per E-Mail. Ein Verkauf an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB findet nicht statt.

(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen des Käufers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(4) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Käufer, ohne dass es einer erneuten Einbeziehung bedarf.

§ 2 Vertragsschluss, Angebote, Verfügbarkeit und A-Marken-Toleranz

(1) Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Dies gilt insbesondere in Bezug auf Bestellmengen, da bei A-Marken kurzfristige Kontingentierungen (Allokationen) durch Hersteller oder Vorlieferanten auftreten können.

(2) Bestellungen des Käufers stellen ein verbindliches Vertragsangebot dar. Der Verkäufer kann dieses Angebot innerhalb von sieben (7) Werktagen durch Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware annehmen.

(3) Bei den vertriebenen Produkten handelt es sich teilweise um internationale Markenartikel (A-Marken) aus dem Parallelhandel. Produktabbildungen, Verpackungsdesigns und Sprachdeklarationen (z. B. aufgedruckte Fremdsprachen oder Sticker) können je nach Produktionscharge oder Herkunftsland handelsüblich abweichen. Diese Abweichungen stellen keinen Sachmangel dar, sofern die Ware im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) verkehrsfähig ist.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und zuzüglich Verpackungs-, Fracht- und Versandkosten ab Lager des Verkäufers bzw. ab Werk des Lieferanten.

(2) Die Zahlung erfolgt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist, per Vorkasse vor Versand der Ware. Die Ware wird erst nach vollständigem Zahlungseingang versandt bzw. zur Auslagerung freigegeben.

(3) Bei abweichend vereinbarten Zahlungszielen ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug innerhalb des vereinbarten Zeitraums zur Zahlung fällig. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen (§ 288 Abs. 2 BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

(4) Der Käufer ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, soweit seine Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt, unbestritten sind oder aus demselben Vertragsverhältnis (synallagmatische Ansprüche) resultieren.

§ 4 Lieferung, Teillieferung, Lieferverzögerung

(1) Liefertermine und -fristen sind nur verbindlich, wenn sie vom Verkäufer schriftlich ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.

(2) Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Käufer zumutbar ist.

(3) Für Lieferverzögerungen, die durch höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Transportstörungen oder nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch Vorlieferanten verursacht werden, haftet der Verkäufer nicht.

(4) Dauert die Behinderung bei schnelldrehenden Konsumgütern (FMCG) und Lebensmitteln mit begrenzter Haltbarkeit länger als vierzehn (14) Tage, ist auch der Käufer berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.

§ 5 Gefahrübergang, Kühlkette und Versand

(1) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Auslagerung der Ware aus dem Lager auf den Käufer über, spätestens jedoch mit Übergabe an den Frachtführer oder Spediteur. Dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung.

(2) Lager- und Transportbedingungen: Ab Gefahrübergang trägt der Käufer die alleinige Verantwortung für die Einhaltung der produktspezifischen Bedingungen (z. B. lückenlose Kühlkette, Trockenlagerung, Frostschutz). Macht der Käufer Mängel geltend, die auf unsachgemäße Lagerung oder Temperaturschwankungen zurückzuführen sein könnten (z. B. geschmolzene Schokolade, verdorbene Ware), obliegt ihm die Beweislast, dass die Lagerbedingungen nach Gefahrübergang ununterbrochen eingehalten wurden.

§ 6 Lademittel und Palettentausch

(1) Die Lieferung erfolgt branchenüblich auf Europaletten (EPAL) oder in sonstigen tauschfähigen Mehrweg-Lademitteln (z. B. Düsseldorfer Paletten).

(2) Der Käufer ist verpflichtet, die Lademittel Zug um Zug bei Anlieferung in gleicher Art, Menge und Güte (tauschfähiger Zustand) an den Frachtführer zurückzugeben (Kölner Palettentausch).

(3) Erfolgt kein oder ein unvollständiger Tausch, ist der Verkäufer berechtigt, dem Käufer die nicht getauschten Lademittel nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist zum tagesaktuellen Wiederbeschaffungswert in Rechnung zu stellen. Das Führen von Palettenkonten gilt hiermit als vereinbart.

§ 7 Erweiterter Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung Eigentum des Verkäufers (Vorbehaltsware).

(2) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuverkaufen. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) an den Verkäufer ab, die ihm aus dem Weiterverkauf gegen seine Abnehmer entstehen.

(3) Eine etwaige Be- oder Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Vorbehaltsware durch den Käufer erfolgt stets für den Verkäufer als Hersteller. Wird die Ware mit anderen Gegenständen untrennbar vermischt, erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware.

§ 8 Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflicht

(1) Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt sorgfältig zu untersuchen (§ 377 HGB).

(2) Offensichtliche Mängel, Falschlieferungen oder Fehlmengen sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden nach Anlieferung schriftlich (E-Mail genügt) unter Beifügung von Nachweisen (z. B. Fotos, Angaben zu Chargennummern/MHD) zu rügen. Transportschäden sind zwingend sofort bei Warenannahme auf dem Frachtdokument (CMR/Lieferschein) zu vermerken. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt.

(3) Bei berechtigten Mängelrügen hat der Verkäufer das Recht zur Nacherfüllung durch Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Gutschrift nach seiner Wahl.

(4) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf (12) Monate ab Gefahrübergang. Diese Verkürzung gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Käufers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie für Ansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers beruhen.

(5) Für Lebensmittel und Kosmetika gelten die aufgedruckten Mindesthaltbarkeitsdaten (MHD). Eine Haftung für das Erreichen einer bestimmten MHD-Restlaufzeit bei Lieferung besteht nur, soweit dies ausdrücklich vorab schriftlich vereinbart wurde.

§ 9 Markenrechte, Traceability und Originalverpackung (A-Marken)

(1) Der Verkäufer vertreibt Original-Markenware (sog. A-Marken). Der Käufer verpflichtet sich, diese Ware beim Weiterverkauf grundsätzlich in der unversehrten Originalverpackung in Verkehr zu bringen.

(2) Dekodierungsverbot: Jede Veränderung an der Ware oder deren Verpackung – insbesondere das Unkenntlichmachen, Heraustrennen, Überkleben oder Entfernen von Chargennummern, Lot-Codes, EAN-Codes, Mindesthaltbarkeitsdaten oder sonstigen Rückverfolgbarkeitsmerkmalen (Traceability) zur Verschleierung von Vertriebswegen – ist dem Käufer strengstens untersagt.

(3) Bei Zuwiderhandlungen gegen Absatz 2 haftet der Käufer für alle daraus resultierenden Schäden und stellt den Verkäufer von sämtlichen Ansprüchen Dritter (insbesondere Liefersperren, Vertragsstrafen oder Schadensersatzansprüche der Markenhersteller) vollumfänglich frei.

(4) Markenerschöpfung: Exportiert der Käufer A-Marken in Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), geschieht dies auf sein alleiniges rechtliches Risiko. Es obliegt dem Käufer zu prüfen, ob dem Vertrieb im Zielland markenrechtliche Hindernisse (fehlende Erschöpfung des Markenrechts) entgegenstehen. Eine Haftung des Verkäufers für Schutzrechtsverletzungen durch Exporte des Käufers in Drittländer wird ausgeschlossen.

§ 10 Haftung

(1) Der Verkäufer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) Die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 11 Export und Zollbestimmungen

(1) Der Käufer ist für die Einhaltung aller beim Import, Export und Wiederverkauf der Ware anwendbaren Gesetze im Bestimmungsland selbst verantwortlich, einschließlich Zoll-, Steuer-, Lebensmittelkennzeichnungs- und Pfandpflichten (z. B. DPG-Pfand in Deutschland).

(2) Der Käufer verpflichtet sich, die Ware nicht in Länder zu liefern, gegen die Handelsembargos oder sonstige Sanktionen der EU, Deutschlands oder der UN bestehen.

§ 12 Datenschutz

Der Verkäufer verarbeitet personenbezogene Daten des Käufers im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO). Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung unter north-distribution.com.

§ 13 Gerichtsstand, anwendbares Recht, salvatorische Klausel

(1) Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs (HGB), juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Hamburg, Deutschland. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, den Käufer auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(3) Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

ND North Distribution GmbH · Hamburg, Deutschland